Newsletter 04/2021
Alles wichtige rund um den Saisonstart und die Platzeröffnung
Liebe TC-Trainierende, liebe TC-Mitglieder,
trotz der aktuellen und anstehenden Einschränkungen freut sich der Vorstand auf die anstehende Tennis Sommersaison. Oftmals als Einzelkämpfersport verschrien, bietet die Jagd nach der gelben Filzkugel nun genau in diesen Zeiten allen Motivierten die Möglichkeit für Abwechslung im Alltag, Bewegung und den Ehrgeizigen unter uns die optimale Saisonvorbereitung bereits proaktiv anzugehen.
Anbei finden sich einige Informationen zu aktuellen Tennis- und Vereinsentwicklungen
1. Organisatorisches zur Saisoneröffnung
Aufgrund der momentanen Wetterlage und der wetterabhängigen Platzarbeiten ist die Anlagenöffnung für den 22.04 als frühestmöglichen Termin geplant. Änderungen werden entsprechend kommuniziert.
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten ist der Eröffnungstermin für das Vereinsheim aktuell noch nicht abzusehen. Allgemein sieht der Vorstand aktuell von einer Kommunikation konkreter Termine ab, stattdessen wird auch von unserer Seite auf mögliche Planungssicherheit gewartet. Zur Platzeröffnung stehen demnach die Toilette im Hauptgebäude und der Kühlschrank zur Getränkeversorgung zur Verfügung. Es darf sich nur EINE Person zu einem Zeitpunkt im Gebäude befinden.
2. Spiel- und Platzordnung/Courtbooking
Coronabedingt beginnen wir die Saison mit geschlossenem Sanitärbereich. Auf den Plätzen ist im ersten Schritt nur Einzelspiel erlaubt, bzw. Doppel an welchem nur maximal 2 Haushalte beteiligt sind (Stand 17. April 2021). Der Kühlschrank im Clubhaus wird gefüllt sein und Getränke dürfen, unter Eintragung in die Liste und Bezahlung, im Außenbereich unter Einhaltung der jeweiligen aktuellen Coronavorschriften (derzeit maximal 2 Haushalte an einer Stelle unter Wahrung der AHA-Regeln und §9 der Corona Verordnung (s.u.) / Registrierung auf der ausliegenden Liste) konsumiert werden.
Wie bereits in der Sommersaison verwenden wir für die Platzbuchung weiterhin Courtbooking, welches über https://tc-lichtenwald.courtbooking.de zu erreichen ist. Ein kleines Handbuch zum Einstieg findet sich auf der Homepage unter https://www.tc-lichtenwald.com/platzreservierung.
Folgende Grundregeln gelten für die Buchungen:
Buchung frühestens zwei Stunden vor Spielbeginn möglich
Man kann nur eine Platzreservierung im Voraus buchen, bevor eine weitere Spielstunde gebucht werden kann, muss die erste abgespielt sein.
An dem Tag an dem ein Mitglied Training hat, hat dieses Mitglied nur Spielrecht, wenn ein Platz frei ist. D. h. er darf einen Platz nur buchen, wenn dieser 10 Minuten vor Spielbeginn noch frei ist.
Bei Spielen mit Gästen ist zwingend am selben Tag eine E-Mail an gaeste@tc-lichtenwald.de zu schreiben, mit Datum und Uhrzeit des Gastspiels, sowie Name und Geburtstag des Gastes.
Kleinfeldtennis ist in den Abendstunden ab 17:30 nur möglich, wenn ein Platz frei ist. Generell würde es die 5 Plätze entlasten, die Ballwand als Kleinfeldanlage zu nutzen, solange bis wir die zusätzliche Nutzfläche dafür erstellt haben. Wir hoffen da auf die Zeit nach Pfingsten.
Da wir mit der anstehenden Platzeröffnung mit großem Andrang rechnen, bitten wir die Mitglieder, die zeitlich flexibel sind, so weit möglich, auch Randzeiten wie Vormittage zum Spielen zu benutzen.
Auch ist das Spielen mit Gästen werktags (Mo - Fr) ab 17.00 Uhr verboten, da wir in diesen Kernzeiten unseren Mitgliedern den Vorrang geben wollen.
Im Anhang befindet sich die allgemeine Spiel- und Platzordnung.
Solltet ihr Rückfragen zur Spiel– und Platzordnung oder zu Courtbooking haben, wendet euch bitte an Peter Reiser oder Marian Uhlig.
3. Realisierung Mitgliederversammlung
Die Durchführung der MV als Präsenzveranstaltung ist aktuell nicht realisierbar.
Stattdessen soll diese, in Abhängigkeit der Corona-Maßnahmen, als Präsenzveranstaltung in Q2.21 durchgeführt werden. Aufgrund der deshalb aktuell nicht durchführbaren Wahlen wurde bei der letzten Vorstandssitzung Anfang April der Beschluss gefasst, dass die Übergabe der technischen Leitung von Heiner Buchmann an Rolf Hermle im April erfolgt.
Die weiteren Vorstandsämter werden erst bei der nächsten Präsenzveranstaltung bestätigt/neu belegt.
4. Infrastrukturmaßnahmen und Arbeitsdienste
Arbeitsdienstewerden wie bisher ausgeschrieben, um Platzarbeiten und weitere Tätigkeiten rund um das Vereinsheim durchzuführen.
Sonstiger Status Infrastrukturmaßnahmen:
· Wasserrohrbruch:Realisierung im angestrebten Budgetrahmen mit Förderungen des WLSB und dank der Gemeinschaftsleistung von Mitgliedern rund um Achim und Walter Bihl erfolgreich.
· Beregnungsanlage:Anschluss und Test der Elektrik ist erfolgt, weitere Arbeiten zum Anschluss der Nachtberegnung werden aktuell umgesetzt.
· Vervollständigung der Parkplätze: Nach Schaffung erweiterter Parkmöglichkeiten im Bereich der bereits bestehenden Parkplätze soll die Gestaltung der Fahrradstellplätze im unteren (vereinsheimnahen) Bereich vorgenommen werden
· Die Fortsetzung im Anschluss an Platz 3/4 zur Schaffung einer zusätzlichen Nutzfläche als auch das Anbringen des Windschutzes am Allwetterplatz 5 werden in Abhängigkeit der Mitgliederverfügbarkeit zur Umsetzung in den kommenden Wochen vorangetrieben.
5. Regelung der Parkplatzsituation
Nach Schaffung der der erweiterten Parkmöglichkeiten (siehe 4. Infrastrukturmaßnahmen und Arbeitsdienste) sind zukünftig folgende Punkte zu beachten:
1. Autos sind ausnahmslos auf der neue gewonnen Parkfläche oder auf den ausgewiesenen Sportstättenparkplätzen am oberen Sportplatz abzustellen. Die Zufahrt zum Vereinsheim ist für den Zulieferverkehr, etc. unbedingt frei zu halten.
2. Fahrräder sind direkt an der Westseite des Vereinsheims abzustellen. Wir bitten keine Fahrräder auf dem Vereinsheimvorplatz bzw. auf die Wiese hinter der "Brunnenterasse" abzustellen oder hinzuschmeissen.
6. Details Corona-Verordnung
Gemäß den Vorgaben der u. g. Vorschrift der Corona-Verordnung des Landes kann derzeit im Freien auf den Plätzen des TC Tennis gespielt werden. Wir werden von den Möglichkeiten Gebrauch machen.
Dem beigefügten Hygienekonzept des WTB (siehe Anhang) wird Euch/Ihnen zur Kenntnis und Beachtung gegeben. Wir bitten eindringlich darum, sich mit diesem vertraut zu machen.
Geltende Bestimmungen (siehe WTB Hygienekonzept für die Freiluftsaison 2021 im Anhang):
Gemäß der Corona-Verordnung des Landes in der ab 12. April 2021 gültigen Fassung gelten für die TG folgende Regelungen:
§ 13 Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird mit Ausnahme von Onlineangeboten für den Publikumsverkehr untersagt
Nr. 8. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, und ähnliche Einrichtungen sowie Bolzplätze, mit Ausnahme einer Nutzung zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport und für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport nach Maßgabe von § 9 Absatz 1; im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben; auf weitläufigen Außenanlagen dürfen mehrere Gruppen nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 den Sport ausüben, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist; die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt,
§ 9 Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen
(1) Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts, von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit; sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.
Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Ausgangsbeschränkung durch Allgemeinverfügung des Landkreises Esslingen:
1. Es wird feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen, insbesondere der Maßnahmen nach § 20 Abs. 5 CoronaVO, im Landkreis Esslingen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
sodass der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 20 Abs. 6 CoronaVO gestattet ist.
2. Die Rechtswirkungen dieser Allgemeinverfügung traten am Mittwoch, den 14. April 2021, in Kraft.
In einer weiteren Vorstandssitzung Anfang April werden hoffentlich die nötigen Eckpfeiler für eine Sommertennissaison gelegt. Wir freuen uns alle unserem Sport wieder nachkommen zu können, und hoffentlich auch in Bälde dabei etwas gesellig sein zu dürfen.
Wir wünschen einen guten Start in die Tennissaison und freuen Euch in diesen Zeiten Abwechslung bieten zu dürfen.
Mit sportlichem Gruß und bleibt gesund,
Euer TC Vorstand